Job refresh GmbH Deutschlandweit vor 2 Monaten

Krankenpfleger (m/w/d) - 1:1 Pflege & Schulbegleitung mit flexiblen Dienstzeiten

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Die ganze Ausschreibung von Job refresh GmbH

Das ist der Job

Alltag im Haus Das Kind lebt mit seinen Eltern und Geschwistern zusammen.

Das brauchst du

Qualifikationen • Eine abgeschlossene, dreijährige Ausbildung (Staatsexamen) in der Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege. • Empathie, Verantwortungsbewusstsein und Freude an der individuellen Begleitung eines Kindes. • Einen Blick für das Wohlbefinden Deines kleinen Patienten – und die Fähigkeit, mit positiver Ausstrahlung Lebensqualität zu schenken.

Darum lohnt es sich

Verantwortlichkeiten • Du übernimmst die ganzheitliche Versorgung Deines Patienten – von pflegerischen Maßnahmen bis hin zur medizinischen Behandlungspflege. • In enger Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und Deinem Team sorgst Du für eine optimale Versorgung des Kindes. • Mit Deiner Persönlichkeit schaffst Du eine vertrauensvolle, familiäre Atmosphäre – fernab vom Klinikalltag.

Benefits • Individuelle Pflege mit Zeit – ohne Hektik, mit hoher Qualität und echter Nähe zum Patienten. • Flexible Dienstzeiten: Die Familie ist dankbar für jegliche Unterstützung und Übernahme von Tagdiensten, geteilten Diensten und/oder Nachtdiensten. • Attraktive Konditionen: 13 Gehälter nach Tarifvertrag, maximal mögliche steuerfreie Zulagen und 20% Zuschuss zu deiner Altersvorsorge. • 30 Tage Urlaub. • Unterstützung beim Pendeln: Mitarbeiterwohnung verfügbar und Blockarbeit möglich. • Inhabergeführter Pflegedienst: Das Team legt großen Wert auf Kommunikation auf Augenhöhe, persönliche Ansprechpartner und kurze Entscheidungswege. • Weiterentwicklung: Dein neuer Arbeitgeber übernimmt die Kosten für Deine Weiterbildungen. • Individuelle Einarbeitung: Du lernst alle Geräte und Hilfsmittel kennen und wirst eng von Deinen Kolleg:innen begleitet.

Zusammenfassung • 1:1 Pflege • flexible Dienstzeiten • Gehalt nach Tarifvertrag • 30 Tage Urlaub • inhabergeführter Pflegedienst • Firmenwagen zur privaten Nutzung Vormittags begleitest du das Kind zur Schule, danach verbringt es gerne Zeit zu Hause. Du kannst Dich auf eine tolle Familie und ein sehr angenehmes Arbeitsumfeld freuen.

Das Zuhause liegt zentral in Wangen im Allgäu und verfügt über Parkmöglichkeiten. Auch ohne Erfahrung in der Intensivpflege oder als Wiedereinsteiger bist Du herzlich willkommen. • Du bekommst auf Wunsch einen Firmenwagen, den Du geschäftlich und privat nutzen kannst. Du sparst dir einen eigenen PKW.

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Das brauchst du auf jeden Fall

  • Abgeschlossene 3-jährige Ausbildung

Aus der Stellenanzeige gelesen · nur geprüfte Pflichtangaben werden hier gezeigt

So sieht der Dienstplan aus

  • Nachtdienst

Aus der Stellenanzeige gelesen

Wie gefragt ist dieser Beruf?

104 Tage

Arbeitgeber in Gesundheit/Soziales suchen im Schnitt 104 Tage (120 Tage bundesweit).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit · Engpassanalyse 2024 · Stand 2024

Was verdient man in dieser Region?

≈ 42.500 € brutto/Jahr

Bundesweiter Median: 42.500 € brutto/Jahr

Destatis-Benchmark (pflege) × Regionalindex DE · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024

Pflegemindestlohn für Pflegefachkräfte

21,03 € / Stunde

Verbindliche Lohnuntergrenze, unabhängig von Tarifbindung.

Quelle: Fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (5. PflegeArbbV) · Stand ab 07/2026

Bezahlung in der Langzeitpflege

Mindestens Tarifniveau

SGB-XI-Einrichtungen dürfen nur zugelassen werden, wenn sie ihre Pflegekräfte mindestens auf Tarifniveau entlohnen.

Gilt für SGB-XI-Einrichtungen (Langzeitpflege), nicht für Krankenhäuser.

Quelle: § 72 Abs. 3a SGB XI · Stand seit 09/2022

Wie viele Patient:innen pro Pflegekraft

Feste Personaluntergrenzen

Für pflegesensitive Bereiche gelten gesetzliche Untergrenzen je Schicht — z. B. Intensiv 2,5 Patient:innen (Tag) bzw. 3,5 (Nacht), Geriatrie 10 bzw. 20.

Quelle: Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) · Stand 2026

Im Ausland ausgebildet?

Für die Arbeit als Pflegefachkraft brauchst du die Anerkennung deiner Ausbildung. Zuständig ist die Anerkennungsstelle deines Bundeslandes; bei Teil-Anerkennung führt ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung zur vollen Anerkennung.

Quelle: Pflegeberufegesetz (PflBG) §§ 40 ff. · Stand 2026

Bereit?

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