Pflegefachfrau HF/FH – Langzeitpflege in Bern | Karriere
Die ganze Ausschreibung von MediPersonal - eine Marke von iPersonal GmbH
Das ist der Job
pDie ausgeschriebene Stelle richtet sich an Dipl.
Das brauchst du
Deutsche Kenntnisse mindestens B2, SRK-Anerkennung bei ausländischem Diplom. /p
Darum lohnt es sich
Pflegefachfrau/-mann HF/FH mit Schwerpunkt Langzeitpflege in Bern. Sie tragen die volle fachliche Verantwortung im Pflegeprozess, erfassen Bedarf, planen Maßnahmen und werten Ergebnisse aus. /ppSie überwachen Vitalzeichen, verabreichen Medikamente gemäß Verordnung, leiten FaGe und Lernende an und dokumentieren lückenlos im E‑System.
Was du über diesen Beruf wissen solltest
Das brauchst du auf jeden Fall
- Anerkennung als Pflegefachkraft
Aus der Stellenanzeige gelesen · nur geprüfte Pflichtangaben werden hier gezeigt
Wie gefragt ist dieser Beruf?
104 Tage
Arbeitgeber in Gesundheit/Soziales suchen im Schnitt 104 Tage (120 Tage bundesweit).
Quelle: Bundesagentur für Arbeit · Engpassanalyse 2024 · Stand 2024
Was verdient man in dieser Region?
≈ 42.500 € brutto/Jahr
Bundesweiter Median: 42.500 € brutto/Jahr
Destatis-Benchmark (pflege) × Regionalindex DE · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024
Pflegemindestlohn für Pflegefachkräfte
21,03 € / Stunde
Verbindliche Lohnuntergrenze, unabhängig von Tarifbindung.
Quelle: Fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (5. PflegeArbbV) · Stand ab 07/2026
Bezahlung in der Langzeitpflege
Mindestens Tarifniveau
SGB-XI-Einrichtungen dürfen nur zugelassen werden, wenn sie ihre Pflegekräfte mindestens auf Tarifniveau entlohnen.
Gilt für SGB-XI-Einrichtungen (Langzeitpflege), nicht für Krankenhäuser.
Quelle: § 72 Abs. 3a SGB XI · Stand seit 09/2022
Wie viele Patient:innen pro Pflegekraft
Feste Personaluntergrenzen
Für pflegesensitive Bereiche gelten gesetzliche Untergrenzen je Schicht — z. B. Intensiv 2,5 Patient:innen (Tag) bzw. 3,5 (Nacht), Geriatrie 10 bzw. 20.
Quelle: Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) · Stand 2026
Im Ausland ausgebildet?
Für die Arbeit als Pflegefachkraft brauchst du die Anerkennung deiner Ausbildung. Zuständig ist die Anerkennungsstelle deines Bundeslandes; bei Teil-Anerkennung führt ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung zur vollen Anerkennung.
Quelle: Pflegeberufegesetz (PflBG) §§ 40 ff. · Stand 2026
Bereit?
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