Pflegefachkraft - Grundpflege / Behandlungspflege / Dauernachtwache (m/w/d)

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Auszug aus der Stellenanzeige von CURATA Care Holding GmbH

Das ist der Job

Was wir wollen?

Darum lohnt es sich

Die Pflege modern und zukunftsfähig machen. Wir sind einer der Top 20 Player im Bereich Pflege mit über 30 Einrichtungen und rund 2.600 Mitarbeitenden deutschlandweit in der Stationären Pflege, Ambulanten Pflege und im Service Wohnen.

Dafür erhalten unsere Mitarbeiter innen regelmäßig die Chance sich weiterzubilden oder in neue Fachbereiche reinzuschnuppern . klicken sie bewerben, für die volle Stellenbeschreibung

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

So sieht der Dienstplan aus

  • Nachtdienst

Aus der Stellenanzeige gelesen

Wie gefragt ist dieser Beruf?

104 Tage

Arbeitgeber in Gesundheit/Soziales suchen im Schnitt 104 Tage (120 Tage bundesweit).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit · Engpassanalyse 2024 · Stand 2024

Was verdient man in dieser Region?

≈ 42.500 € brutto/Jahr

Bundesweiter Median: 42.500 € brutto/Jahr

Destatis-Benchmark (pflege) × Regionalindex DE · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024

Pflegemindestlohn für Pflegefachkräfte

21,03 € / Stunde

Verbindliche Lohnuntergrenze, unabhängig von Tarifbindung.

Quelle: Fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (5. PflegeArbbV) · Stand ab 07/2026

Bezahlung in der Langzeitpflege

Mindestens Tarifniveau

SGB-XI-Einrichtungen dürfen nur zugelassen werden, wenn sie ihre Pflegekräfte mindestens auf Tarifniveau entlohnen.

Gilt für SGB-XI-Einrichtungen (Langzeitpflege), nicht für Krankenhäuser.

Quelle: § 72 Abs. 3a SGB XI · Stand seit 09/2022

Wie viele Patient:innen pro Pflegekraft

Feste Personaluntergrenzen

Für pflegesensitive Bereiche gelten gesetzliche Untergrenzen je Schicht — z. B. Intensiv 2,5 Patient:innen (Tag) bzw. 3,5 (Nacht), Geriatrie 10 bzw. 20.

Quelle: Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) · Stand 2026

Im Ausland ausgebildet?

Für die Arbeit als Pflegefachkraft brauchst du die Anerkennung deiner Ausbildung. Zuständig ist die Anerkennungsstelle deines Bundeslandes; bei Teil-Anerkennung führt ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung zur vollen Anerkennung.

Quelle: Pflegeberufegesetz (PflBG) §§ 40 ff. · Stand 2026

Bereit?

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