Pflegefachkraft - Kurzzeitpflege (m/w/d) (Bischofswerda)

Aus der Stellenanzeige

Die ganze Ausschreibung von Oberlausitz Pflegeheim & Kurzzeitpflege gGmbH

Darum lohnt es sich

Was erwartet Sie? • Sie schaffen eine Atmosphäre, in der sich die Bewohner:innen auch in der Nacht sicher und wohl versorgt fühlen • Sie übernehmen die Grund- und Behandlungspflege sowie das Medikamentenmanagement • Sie führen die digitale Pflegedokumentation und Qualitätssicherungsmaßnahmen durch Was sollten Sie mitbringen? • Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft (m/w/d) • Sie üben Ihren Beruf mit Überzeugung professionell aus • Sie schaffen durch Ihre sozialen Kompetenzen und Ihr Einfühlungsvermögen eine angenehme Atmosphäre für unsere Bewohner:innen bzw. unsere Kurzzeitpflegegäste sowie deren Angehörige • Sie bringen die Bereitschaft zur Wochenend- und Feiertagsarbeit mit • Sie überzeugen durch Ihre gewissenhafte Arbeitsweise, Ihr Verantwortungsbewusstsein, Ihren Teamgeist sowie Ihre Fähigkeit zum effektiven, flexiblen und eigenständigen Arbeiten Was bieten wir Ihnen? • Unbefristete Beschäftigung • Einsatz in einem festen Wohnbereich mit bis zu 66 Bewohnern • Kinästhetische Arbeitsweise • Entlohnung nach unseren allgemeinen Vertragsbedingungen mit transparenter Gehaltsentwicklung • Grundvergütung zwischen 3.726,00 Euro und 4.138,00 Euro inkl.

Pflegezulage bei Vollzeit in Abhängigkeit von Ihrer Berufserfahrung • In der Regel jährliche Entgeltsteigerungen • 29 Tage Grundurlaub • Urlaubs- und Weihnachtsgeld • Zuschläge für Schicht-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit sowie kurzzeitiges Einspringen aus dem Frei • Kinderbetreuungszuschuss bis zur Einschulung • Betriebliche Altersversorgung • Unterstützung durch moderne Technik und Hilfsmittel • Offene Kommunikation innerhalb der Teams sowie zwischen den Mitarbeitenden und den Führungskräften • Dienstplanung einen Monat im Voraus unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Wünsche • Dienstkleidung inkl.

Reinigung (ohne Schuhe) • Arbeitgeberfinanzierte Fort- und Weiterbildungen sowie individuelle Karriereförderung • Teamevents, Familientag • Wechsel zwischen unseren Einrichtungen inkl. der Einrichtungen der Westlausitz Pflegeheim und Kurzzeitpflege gGmbH, sodass Sie sich jederzeit fachlich und persönlich weiterentwickeln können • Betriebliches Gesundheitsmanagement • Zukunftssicherer Arbeitsplatz bei einem großen, etablierten Arbeitgebenden in der Altenpflege Über Oberlausitz Pflegeheim & Kurzzeitpflege gGmbH Die Oberlausitz Pflegeheim & Kurzzeitpflege gGmbH ist gemeinsam mit der Westlausitz Pflegeheim & Kurzzeitpflege gGmbH einer der größten Träger der Altenhilfe im Landkreis Bautzen.

An unseren 8 Standorten betreuen wir mit 726 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unsere 622 Bewohner und Bewohnerinnen sowie 46 Kurzzeitpflegegäste und 15 Tagespflegegäste.

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Wie gefragt ist dieser Beruf?

104 Tage

Arbeitgeber in Gesundheit/Soziales suchen im Schnitt 104 Tage (120 Tage bundesweit).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit · Engpassanalyse 2024 · Stand 2024

Was verdient man in dieser Region?

≈ 42.500 € brutto/Jahr

Bundesweiter Median: 42.500 € brutto/Jahr

Destatis-Benchmark (pflege) × Regionalindex DE · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024

Pflegemindestlohn für Pflegefachkräfte

21,03 € / Stunde

Verbindliche Lohnuntergrenze, unabhängig von Tarifbindung.

Quelle: Fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (5. PflegeArbbV) · Stand ab 07/2026

Bezahlung in der Langzeitpflege

Mindestens Tarifniveau

SGB-XI-Einrichtungen dürfen nur zugelassen werden, wenn sie ihre Pflegekräfte mindestens auf Tarifniveau entlohnen.

Gilt für SGB-XI-Einrichtungen (Langzeitpflege), nicht für Krankenhäuser.

Quelle: § 72 Abs. 3a SGB XI · Stand seit 09/2022

Wie viele Patient:innen pro Pflegekraft

Feste Personaluntergrenzen

Für pflegesensitive Bereiche gelten gesetzliche Untergrenzen je Schicht — z. B. Intensiv 2,5 Patient:innen (Tag) bzw. 3,5 (Nacht), Geriatrie 10 bzw. 20.

Quelle: Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) · Stand 2026

Im Ausland ausgebildet?

Für die Arbeit als Pflegefachkraft brauchst du die Anerkennung deiner Ausbildung. Zuständig ist die Anerkennungsstelle deines Bundeslandes; bei Teil-Anerkennung führt ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung zur vollen Anerkennung.

Quelle: Pflegeberufegesetz (PflBG) §§ 40 ff. · Stand 2026

Bereit?

Bewerbung wird direkt an Oberlausitz Pflegeheim & Kurzzeitpflege gGmbH übergeben — kein Konto nötig.

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