Pflegefachkraft (m/w/d) Herzzentrum - Schwerpunkt Kardiologie & Rhythmologie - Lübeck

Aus der Stellenanzeige

Auszug aus der Stellenanzeige von Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

Das ist der Job

Wir sind einziger Maximalversorger und größter Arbeitgeber des Landes Schleswig-Holstein.

Darum lohnt es sich

Pflegefachkraft (m/w/d) Herzzentrum - Schwerpunkt Kardiologie & Rhythmologie Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) verbindet internationale Spitzenforschung mit interdisziplinärer Krankenversorgung. Unsere rund 17.500 Mitarbeitenden stellen eine höchst individuelle Versorgung sicher - unverzichtbar für die Menschen im Land.

Arbeiten in der Herzmedizin - dort, wo moderne Kardiologie und Teamarbeit zusammenkommen. Gemeinsam vereinen die Klinik für Herz- und thorakale Gefäßchirurgie sowie die Medizinische Klinik II / Kardiologie, Angiologie und Intensivmedizin das gesamte Spektrum moderner Herzmedizin - von der Diagnostik bis zur hochspezialisierten Therapie.

Start in unserem Team: Kommen Sie in unser Team und unterstützen Sie uns zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Pflegefachkraft auf einer unserer Stationen im Herzzentrum am Campus Lübeck in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Das erwartet Sie: Eine strukturierte Einarbeitung in das gesamte Spektrum moderner Herzmedizin durch unsere Praxisanleiterinnen und -anleiter und Förderung der pflegefachlichen Profession durch flexible und fachspezifische Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Durchführung der Grund- und Behandlungspflege sowie therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen Aktive Unterstützung und Mitgestaltung der pflegerischen und organisatorischen Prozesse Pflegewissenschaftlich basiertes Arbeiten in einem interdisziplinären Team EDV-gestützte Dokumentation im Krankenhausinformationssystem Das zeichnet Sie aus: Eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegefachfrau / Pflegefachmann oder Krankenschwester / Krankenpfleger Idealerweise erste Berufserfahrungen im Bereich der Herzmedizin Eine eigenverantwortliche und organisierte Arbeitsweise sowie Freude an interprofessioneller Zusammenarbeit und eine hohe soziale und fachliche Kompetenz Aktive Lernbereitschaft und der Wunsch nach einer stetigen Aktualisierung Ihres Pflegefachwissens Das bieten wir Ihnen: Eingruppierung in die Entgeltgruppe KR 7 TV-L, bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen Eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung, zzt. 38,5 Stunden/Woche; eine Teilzeitbeschäftigung kann im Rahmen bestimmter Arbeitszeitmodelle vereinbar sein Das gesamte Spektrum diagnostischer und therapeutischer Verfahren moderner Herzmedizin mit der Möglichkeit, sich auch in anderen kardiologischen Abteilungen (Herzchirurgie, interventionelle Kardiologie, MIC oder Intensivbereich) fachlich weiterzuentwickeln Enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit dem Ziel der bestmöglichen Diagnostik und Therapie sowie einen internen Pflegepool zur Unterstützung im Rahmen des Ausfallmanagements Weitere spannende Benefits des UKSH finden Sie auf unserer u.g.

Website Unsere Stärken - Ihre Vorteile am UKSH: Bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen wir Sie, und auch an Ihre Zukunft ist gedacht - Mitarbeitende können von einer Vielzahl an Angeboten profitieren: Beratungs-, Begleitungs- und Informationsangebote rund um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie | Gesund im Beruf - betriebliches Gesundheitsmanagement | betriebliche Sozialberatung | Betriebs- und Hochschulsport | Fitness zum Firmentarif | Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten | betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes | individuelle Arbeitszeitmodelle | Willkommensveranstaltungen | E-Learning & Online-Wissensbibliotheken | UKSH Akademie | begleitende Karriereprogramme | attraktive Mitarbeitendenrabatte und vieles mehr.

Das Universitäre Herzzentrum Lübeck ist eine fachübergreifende Einrichtung des UKSH. Hier tragen Sie aktiv dazu bei, Patientinnen und Patienten auf höchstem fachlichem Niveau zu versorgen und die pflegerische Qualität im Sinne der Ziele des UKSH sowie des Universitären Herzzentrums zu erreichen.

Das UKSH und seine Töchter folgen den Grundsätzen der Chancengleichheit, wir schätzen Vielfalt. Darum begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von allen Mitgliedern der Gesellschaft und arbeiten kontinuierlich an deren Gleichstellung. Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Wir freuen uns auf Ihre aussagefähige Bewerbung, bitte über unser Onlineformular (Ausschreibungsnummer 26817): Jetzt bewerben!

Mehr Infos unter: www.uksh.de/jobs Standort: Lübeck Ausschreibungsnummer: 26817 Ihr Kontakt zu uns: Karina Barske, Tel. 0451 500-13520 Recruiter: Anna Wolbert, Tel. 0451 500-11195 Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Dezernat Personal | Recruiting Center

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Wie gefragt ist dieser Beruf?

104 Tage

Arbeitgeber in Gesundheit/Soziales suchen im Schnitt 104 Tage (120 Tage bundesweit).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit · Engpassanalyse 2024 · Stand 2024

Was verdient man in dieser Region?

≈ 42.500 € brutto/Jahr

Bundesweiter Median: 42.500 € brutto/Jahr

Destatis-Benchmark (pflege) × Regionalindex DE · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024

Pflegemindestlohn für Pflegefachkräfte

21,03 € / Stunde

Verbindliche Lohnuntergrenze, unabhängig von Tarifbindung.

Quelle: Fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (5. PflegeArbbV) · Stand ab 07/2026

Bezahlung in der Langzeitpflege

Mindestens Tarifniveau

SGB-XI-Einrichtungen dürfen nur zugelassen werden, wenn sie ihre Pflegekräfte mindestens auf Tarifniveau entlohnen.

Gilt für SGB-XI-Einrichtungen (Langzeitpflege), nicht für Krankenhäuser.

Quelle: § 72 Abs. 3a SGB XI · Stand seit 09/2022

Wie viele Patient:innen pro Pflegekraft

Feste Personaluntergrenzen

Für pflegesensitive Bereiche gelten gesetzliche Untergrenzen je Schicht — z. B. Intensiv 2,5 Patient:innen (Tag) bzw. 3,5 (Nacht), Geriatrie 10 bzw. 20.

Quelle: Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) · Stand 2026

Im Ausland ausgebildet?

Für die Arbeit als Pflegefachkraft brauchst du die Anerkennung deiner Ausbildung. Zuständig ist die Anerkennungsstelle deines Bundeslandes; bei Teil-Anerkennung führt ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung zur vollen Anerkennung.

Quelle: Pflegeberufegesetz (PflBG) §§ 40 ff. · Stand 2026

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