Pflegefachmann / Pflegefachfrau Intensivstation (m/w/d)

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Aus der Stellenanzeige

Auszug aus der Stellenanzeige von Landeskrankenhaus (AöR)

Originaltext · strukturiert aufbereitet

deckt die neurologische Akutversorgung mit Schlaganfalleinheit, Innere Medizin, Chirurgie, Unfallchirurgie, Anästhesiologie sowie die neurologische Rehabilitation ab und verfügt außerdem über ein renommiertes Sprachheilzentrum.

Starten Sie zum nächstmöglichen Termin als Pflegefachkraft (m/w/d) auf der Intensivstation unbefristet und in Voll- oder Teilzeit (Basis 38,5 Std/Wo)!

Ihre Aufgaben

  • Fachgerechte pflegerische Betreuung und Überwachung von intensivpflichtigen Patient:innen
  • Durchführung und Assistenz bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
  • Bedienung, Überwachung und Pflege moderner medizinischer Geräte
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit alle Professionen
  • Sorgfältige Dokumentation sowie Einhaltung von Hygiene- und Qualitätsstandards
  • Eine abgeschlossene Fachweiterbildung Anästhesie- und Intensivpflege wird bei der Aufgabenübertragung und bei den Tätigkeitsmerkmalen entsprechend berücksichtigt

Ihr Profil

  • Sie haben eine dreijährige Berufsausbildung in einem Pflegefachberuf abgeschlossen
  • Wünschenswert wäre die Fachweiterbildung Anästhesie- und Intensivpflege (kann auch nachgeholt werden)
  • Sie richten Ihr Handeln am Bedarf der Patient:innen aus; dabei organisieren Sie Ihre Arbeit eigenständig und erledigen souverän die Routineaufgaben
  • Die Zusammenarbeit im Team gestalten Sie mit, in dem Sie die Kolleg:innen unterstützen, ein kollegiales Miteinander fördern und kreative Lösungen finden
  • Bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben haben Sie einen Blick dafür, Prozesse zu optimieren und systematisch vorzugehen Wir bieten Ihnen
  • Gehalt: Die Eingruppierung erfolgt entsprechend den Regelungen des TV-L. Vorgesehen ist eine Eingruppierung in KR 8, abhängig von der Erfüllung der Anforderungen an die Tätigkeit. Bei Fachweiterbildung erfolgt eine entsprechende Eingruppierung in KR 9
  • Altersvorsorge: Betriebliche Altersvorsorge (VBL) für eine sorgenfreie Zukunft
  • Arbeiten in idyllischer Umgebung: Einzigartig gelegene Arbeitsstätte in ruhiger Lage
  • Work-Life-Balance: Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, attraktive Arbeitszeitmodelle
  • Mitarbeiter:innen-werben-Mitarbeiter:innen: Prämien für jede eingestellte Empfehlung!
  • Attraktive Mitarbeiterbenefits: Corporate Benefits mit exklusiven Rabatten, Betriebsrestaurant und Jobrad-Leasing Ihre Bewerbung: direkt über unser Onlineportal auf
Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Das brauchst du auf jeden Fall

  • Fachweiterbildung

Aus der Stellenanzeige gelesen · nur geprüfte Pflichtangaben werden hier gezeigt

Wie gefragt ist dieser Beruf?

104 Tage

Arbeitgeber in Gesundheit/Soziales suchen im Schnitt 104 Tage (120 Tage bundesweit).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit · Engpassanalyse 2024 · Stand 2024

Was verdient man in dieser Region?

≈ 42.500 € brutto/Jahr

Bundesweiter Median: 42.500 € brutto/Jahr

Destatis-Benchmark (pflege) × Regionalindex DE · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024

Pflegemindestlohn für Pflegefachkräfte

21,03 € / Stunde

Verbindliche Lohnuntergrenze, unabhängig von Tarifbindung.

Quelle: Fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (5. PflegeArbbV) · Stand ab 07/2026

Bezahlung in der Langzeitpflege

Mindestens Tarifniveau

SGB-XI-Einrichtungen dürfen nur zugelassen werden, wenn sie ihre Pflegekräfte mindestens auf Tarifniveau entlohnen.

Gilt für SGB-XI-Einrichtungen (Langzeitpflege), nicht für Krankenhäuser.

Quelle: § 72 Abs. 3a SGB XI · Stand seit 09/2022

Wie viele Patient:innen pro Pflegekraft

Feste Personaluntergrenzen

Für pflegesensitive Bereiche gelten gesetzliche Untergrenzen je Schicht — z. B. Intensiv 2,5 Patient:innen (Tag) bzw. 3,5 (Nacht), Geriatrie 10 bzw. 20.

Quelle: Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) · Stand 2026

Im Ausland ausgebildet?

Für die Arbeit als Pflegefachkraft brauchst du die Anerkennung deiner Ausbildung. Zuständig ist die Anerkennungsstelle deines Bundeslandes; bei Teil-Anerkennung führt ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung zur vollen Anerkennung.

Quelle: Pflegeberufegesetz (PflBG) §§ 40 ff. · Stand 2026

Bereit?

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