St. Hedwig, Veitshöchheim sucht eine Pflegefachkraft im Dauernachtdiest (m/w/d)

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Auszug aus der Stellenanzeige von Caritas-Einrichtungen gGmbH

Originaltext · strukturiert aufbereitet

Für das Haus St. Hedwig in Veitshöchheim suchen wir ab sofort eine Pflegefachkraft im Dauernachtdienst (m/w/d) in Teilzeit mit mindestens 20 Std./Woche

Über uns

Unser Haus St. Hedwig in Veitshöchheim (nahe Würzburg) bietet 94 Bewohnerinnen und Bewohnern ein Zuhause. Sie werden von unseren rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begleitet und gepflegt. Veitshöchheim ist gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Würzburg angebunden.

Die Buslinien 11 und 19, sowie die Regionalbahn stellen eine gute Anbindung dar. Das Pendeln werktags und wochenends ist somit bei Schichtdiensten gut durchführbar. Zum Beispiel fährt unter der Woche mehrmals in der Stunde ein Bus oder eine Bahn.

Ihre Aufgaben

  • Sie pflegen verantwortungsvoll, selbstständig, fachkompetent und mit Herz
  • Sie sichern zuverlässig die Pflege- und Betreuungsqualität unserer Bewohnerinnen und Bewohner
  • Sie kommunizieren offen und vertrauensvoll
  • Dokumentation der Maßnahmen

über die Pflegesoftware Vivendi Ihr Profil

Ihr Profil

  • Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der Alten- oder Krankenpflege
  • Sie haben Freude am Umgang mit Senioren. Zu
  • Ihren Stärken zählen Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Einfühlungsvermögen
  • Sie freuen sich auf persönliche und berufliche Weiterentwicklung
  • Sie identifizieren sich mit den Zielen und Werten der Caritas

wir bieten

Wertschätzendes Arbeitsumfeld und ein engagiertes Team Individuelle und von uns finanzierte Fort- und Weiterbildungen Krisensicherer Arbeitsplatz mit starken Werten eine attraktive Vergütung nach AVR-Caritas zzgl.

Schicht- und Zeitzulagen Jahressonderzahlung (86 % vom Bruttomonatsgehalt) und Leistungsentgelt (2% pro gearbeiteten Monat) Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge (4,8 %) gute Balance von Beruf, Familie und Privatleben 30 Tage Urlaub bis zu 5 Tage Zusatzurlaub für Schicht- und Nachtarbeit Zeitwertkonto für Auszeiten, früheren Ruhestand oder Reduzierung der Arbeitszeit Gelebtes betriebliches Gesundheitsmanagement mehr unter www.caritas-einrichtungen.de Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann bewerben Sie sich jetzt! Gerne können Sie sich über unser Kurzbewerbungsformular bewerben. Oder senden Sie Ihre Bewerbung per Mail oder postalisch an st.hedwig@caritas-einrichtungen.de Haus St.

Hedwig Würzburger Straße 79 97209 Veitshöchheim Bei Fragen steht Ihnen unser Einrichtungsleiter Dominique Michel unter 0931/9700570 gerne zur Verfügung.

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

So sieht der Dienstplan aus

  • Nachtdienst

Aus der Stellenanzeige gelesen

Wie gefragt ist dieser Beruf?

104 Tage

Arbeitgeber in Gesundheit/Soziales suchen im Schnitt 104 Tage (120 Tage bundesweit).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit · Engpassanalyse 2024 · Stand 2024

Was verdient man in dieser Region?

≈ 42.500 € brutto/Jahr

Bundesweiter Median: 42.500 € brutto/Jahr

Destatis-Benchmark (pflege) × Regionalindex DE · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024

Pflegemindestlohn für Pflegefachkräfte

21,03 € / Stunde

Verbindliche Lohnuntergrenze, unabhängig von Tarifbindung.

Quelle: Fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (5. PflegeArbbV) · Stand ab 07/2026

Bezahlung in der Langzeitpflege

Mindestens Tarifniveau

SGB-XI-Einrichtungen dürfen nur zugelassen werden, wenn sie ihre Pflegekräfte mindestens auf Tarifniveau entlohnen.

Gilt für SGB-XI-Einrichtungen (Langzeitpflege), nicht für Krankenhäuser.

Quelle: § 72 Abs. 3a SGB XI · Stand seit 09/2022

Wie viele Patient:innen pro Pflegekraft

Feste Personaluntergrenzen

Für pflegesensitive Bereiche gelten gesetzliche Untergrenzen je Schicht — z. B. Intensiv 2,5 Patient:innen (Tag) bzw. 3,5 (Nacht), Geriatrie 10 bzw. 20.

Quelle: Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) · Stand 2026

Im Ausland ausgebildet?

Für die Arbeit als Pflegefachkraft brauchst du die Anerkennung deiner Ausbildung. Zuständig ist die Anerkennungsstelle deines Bundeslandes; bei Teil-Anerkennung führt ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung zur vollen Anerkennung.

Quelle: Pflegeberufegesetz (PflBG) §§ 40 ff. · Stand 2026

Bereit?

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