Undisclosed Hamburg vor 2 Tagen

Pflegefachkraft als Dokumentationsbeauftragter (m/w/d)

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Aus der Stellenanzeige

Auszug aus der Stellenanzeige von Undisclosed

Das ist der Job

Die Mathilde Zimmer Stiftung (e.V.) betreibt als gemeinnütziger Verein Pflegeeinrichtungen in mehreren Bundesländern.

Darum lohnt es sich

Wir suchen für unsere kleine und familiär geprägte Altenpflegeeinrichtung Herbert-Ruppe-Haus in 22309 Hansestadt Hamburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pflegefachkraft als Dokumentationsbeauftragter (m/w/d) Aufgaben Anlegen neuer BewohnerInnen im EDV-gestützten Pflegedokumentationssystem Schreiben von SIS und Maßnahmenplänen der neuen BewohnerInnen Kollegiales Controlling erbrachter Leistungen (innerhalb des Dokumentationssystems) Durchführung von Pflege- und Mitarbeitervisiten inklusive Beratungsarbeit Absprache mit Haus- und Fachärzten sowie Angehörigen und Therapeuten über mögliche Interventionsmöglichkeiten bei den BewohnerInnen Übernahme sonstiger, dem Berufsfeld "Pflegefachkraft" zuzuordnenden Tätigkeiten Profil Eine erfolgreich abgeschlossene 3-jährige Ausbildung in der Altenpflege, Krankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder der Abschluss als Pflegefachmann / Pflegefachfrau Starke Affinität zu EDV-gestützter Dokumentationstätigkeit Fähigkeit, Mitarbeitende für die Arbeit mit EDV-gestützten Dokumentationssystemen zu begeistern und professionell zu beraten Sozialkompetenz und Empathie im Umgang mit Bewohner*innen Teamgeist, Organisationsvermögen, Einsatzbereitschaft und Freude am Pflegeberuf Wir bieten Sie können in Vollzeit (39 Std./Woche) oder Teilzeit arbeiten Sie beraten das Leitungsteam Sie werden gründlich und individuell durch die PDL eingearbeitet Sie können bei Berufserfahrung mehr als 52.000 € pro Jahr, 25 €/Std. verdienen bei regelmäßiger tariflicher Steigerung Sie erhalten 13 vollwertige Gehälter pro Jahr Sie haben Anspruch auf 30 Tage Jahresurlaub, der mit Betriebszugehörigkeit weiter steigt Sie erhalten eine hohe betriebliche Altersvorsorge der EZVK ohne eigene Zuzahlung Sie erhalten zusätzlich Zuschläge und Zulagen laut Tarif gemäß Dienstplan und Funktion Sie erhalten kostenfrei Getränke am Arbeitsplatz Sie arbeiten in einem sehr freundlichen, hellen Haus mit familiärer, wertschätzender Atmosphäre und mit Kollegen*innen, denen Zusammenarbeit Freude bereitet Sie haben verlässliche Dienstzeiten Sie werden individuell gefördert durch arbeitgeberfinanzierte Aus-, Fort- und Weiterbildungen Mobiles Arbeiten in Absprache möglich Sie sind ausdrücklich eingeladen, Ihre Vorschläge zur Organisationsentwicklung einzubringen APGW1_DE Wir fühlen uns einem christlichen Menschenbild verpflichtet.

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Das brauchst du auf jeden Fall

  • Abgeschlossene 3-jährige Ausbildung

Aus der Stellenanzeige gelesen · nur geprüfte Pflichtangaben werden hier gezeigt

Wie gefragt ist dieser Beruf?

104 Tage

Arbeitgeber in Gesundheit/Soziales suchen im Schnitt 104 Tage (120 Tage bundesweit).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit · Engpassanalyse 2024 · Stand 2024

Was verdient man in dieser Region?

≈ 42.500 € brutto/Jahr

Bundesweiter Median: 42.500 € brutto/Jahr

Destatis-Benchmark (pflege) × Regionalindex DE · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024

Pflegemindestlohn für Pflegefachkräfte

21,03 € / Stunde

Verbindliche Lohnuntergrenze, unabhängig von Tarifbindung.

Quelle: Fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (5. PflegeArbbV) · Stand ab 07/2026

Bezahlung in der Langzeitpflege

Mindestens Tarifniveau

SGB-XI-Einrichtungen dürfen nur zugelassen werden, wenn sie ihre Pflegekräfte mindestens auf Tarifniveau entlohnen.

Gilt für SGB-XI-Einrichtungen (Langzeitpflege), nicht für Krankenhäuser.

Quelle: § 72 Abs. 3a SGB XI · Stand seit 09/2022

Wie viele Patient:innen pro Pflegekraft

Feste Personaluntergrenzen

Für pflegesensitive Bereiche gelten gesetzliche Untergrenzen je Schicht — z. B. Intensiv 2,5 Patient:innen (Tag) bzw. 3,5 (Nacht), Geriatrie 10 bzw. 20.

Quelle: Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) · Stand 2026

Im Ausland ausgebildet?

Für die Arbeit als Pflegefachkraft brauchst du die Anerkennung deiner Ausbildung. Zuständig ist die Anerkennungsstelle deines Bundeslandes; bei Teil-Anerkennung führt ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung zur vollen Anerkennung.

Quelle: Pflegeberufegesetz (PflBG) §§ 40 ff. · Stand 2026

Bereit?

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